Entlassmanagement bedeutet für Sie als Patient, dass vom MHK in Zusammenarbeit mit den Angehörigen und weiteren Pflegeeinrichtungen eine lückenlose Anschlussversorgung an Ihren stationären Krankenhausaufenthalt organisiert wird. Manchmal ist es notwendig, dass nach Abschluss der Krankenhausbehandlung weitere Unterstützung erforderlich ist. Dies beinhaltet medizinische wie pflegerische Maßnahmen, die bereits während Ihres stationären Aufenthaltes durch das MHK eingeleitet werden.
Das MHK vermittelt für Sie Anschlußversorgung in Rehakliniken, Pflegeinrichtungen, Hospize und in andere Krankenhäuser.
Ebenso zum Entlassmanagement gehört die Beratung und die Information über sämtliche durchzuführende Maßnahmen wie z.B. die Versorgung von Hilfsmitteln, Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege. Aber auch Terminvereinbarungen mit Ärzten und Pflegediensten und die Beantragung von Pflegegraden.
Das Entlassmanagement wird durch die Kranken- und Pflegekassen unterstützt.
Das MHK ist gesetzlich verpflichtet ein Entlassmanagement durchzuführen und die Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus vozubereiten und zu unterstützen.
Sie als Patient oder Ihre Angehörigen werden über alle Maßnahmen informiert und beraten. Eine Einwillung des Patienten in das Entlassmanagement muss dem MHK und der Krankenkasse in schriftlicher Form vorliegen. Ihre Zustimmung zum Entlasmanagement und die damit verbundene Datenübermittlung wird mit der Einwilligung erklärt. Sie können bereits erteilte Einwilligungen jederzeit schriftlich widerrufen.
Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen, erteilen Sie keine Einwilligung. Dies kann jedoch zur Folge haben, falls ein Entlassmanagement durchgeführt werden muss, dass Anschlussversorgungen nicht durchgeführt oder eingeleitet werden können.
Bei Rückfragen zum Entlassmanagement erteilt das MHK oder Ihre Pflegekasse gerne Auskunft.
Kontakt für weiterversorgende Leistungserbringer im Rahmen des Entlassmanagements:
Der für Rückfragen der weiterbehandelnden Leistungserbringer zu gewährleistende Kontakt wird sichergestellt über den Empfang der Zentralen Notaufnahme. (Telefon: 02271 87-420)
Die Kontaktperson klärt die Fragen bzw. vermittelt an den/die zuständige(n) ärztliche Mitarbeiter(in) bzw. Pflegeperson.