Krankenhauszukunftsfond

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes zur Digitalisierung der Krankenhäuser wurde der Krankenhauszukunftsfond eingerichtet. Mit ihm stehen Gelder zur Verfügung, die z.B. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur wie Patientenportale, elektronische Dokumentation, digitales Medikationsmanagement und sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerke, aber auch personelle Maßnahmen fördern.

Ein Teil dieser Fördergelder wird aus den Mitteln der Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union refinanziert. Gemäß Art. 34 Abs. 2 ARF-VO sind wir verpflichtet die Nutzung dieser Fördergelder transparent zu machen.

Logo der Europäischen Union